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Aktuelles & Termine / Archiv 2006
30.12.2006 11:00
Räumungspflicht bei Schnee und Eis
Das Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung erinnert an die Pflicht der Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Gehwege von Schnee und Glatteis zu räumen bzw. zu streuen.
Nach den jeweils für die einzelnen Gemeinden gültigen Reinigungssatzungen müssen die Gehwege und Straßenflächen von 07.00 Uhr morgens bis 22.00 Uhr abends bis zur jeweiligen Straßenmitte so frei gehalten werden, daß diese einwandfrei begehbar sind.
Soweit es im Interesse und der Sicherheit der Fußgänger erforderlich ist, sind die Räum- und Streuarbeiten bei Bedarf zu wiederholen.
Die Ordnungsbehörde bittet alle Eigentümer, Vermieter, Mieter und ggf. Beauftragten, nicht zuletzt wegen der eigenen Haftung bei Personenschäden durch Glätte, der winterlichen Räum- und Streupflicht gewissenhaft nachzukommen.
Insbesondere die Anlieger der Fußgängerzone in Bad Hönningen werden gebeten, im eigenen Interesse für die Kundschaft eine ausreichende Räumung vorzunehmen.
Verbandsgemeindeverwaltung
-als örtliche Ordnungsbehörde-
Quelle: Verbandsgemeinde Bad Hönningen
Soweit es im Interesse und der Sicherheit der Fußgänger erforderlich ist, sind die Räum- und Streuarbeiten bei Bedarf zu wiederholen.
Die Ordnungsbehörde bittet alle Eigentümer, Vermieter, Mieter und ggf. Beauftragten, nicht zuletzt wegen der eigenen Haftung bei Personenschäden durch Glätte, der winterlichen Räum- und Streupflicht gewissenhaft nachzukommen.
Insbesondere die Anlieger der Fußgängerzone in Bad Hönningen werden gebeten, im eigenen Interesse für die Kundschaft eine ausreichende Räumung vorzunehmen.
Verbandsgemeindeverwaltung
-als örtliche Ordnungsbehörde-
Quelle: Verbandsgemeinde Bad Hönningen
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